Bekanntgabe von Personendaten durch die EinwohnerkontrolleBei der Bekanntgabe von Personendaten durch die Einwohnerkontrolle ist zu unterscheiden, ob es um eine regelmässige oder eine einzelfallweise Bekanntgabe geht und ob die Empfängerin oder der Empfänger ein öffentliches Organ oder eine Privatperson beziehungsweise eine private Organisation ist. Regelmässige Bekanntgabe und Bekanntgabe auf Anfrage
Bekanntgabe an andere öffentliche Organe und Bekanntgabe an Private Siehe zur Bekanntgabe an Private unter |
Bei der Bekanntgabe von Personendaten durch die Einwohnerkontrolle ist zu unterscheiden, ob es um eine regelmässige oder eine einzelfallweise Bekanntgabe geht und ob die Empfängerin oder der Empfänger ein öffentliches Organ oder eine Privatperson beziehungsweise eine private Organisation ist.
Regelmässige Bekanntgabe und Bekanntgabe auf Anfrage
Die Einwohnerkontrolle gibt Personendaten
aus dem Einwohnerregister entweder regelmässig oder auf Anfrage hin bekannt.
Siehe zur regelmässigen Bekanntgabe
unter Regelmässige Bekanntgabe
an öffentliche Organe.
Siehe zur Bekanntgabe auf Anfrage:
Bekanntgabe an andere öffentliche Organe und Bekanntgabe an Private
Die Einwohnerkontrolle gibt
sowohl anderen öffentlichen Organen als auch Privaten Personendaten bekannt.
Siehe zur Bekanntgabe an öffentliche
Organe:
Siehe zur Bekanntgabe an Private unter