Beim Datenschutz geht es um den Schutz Ihrer Privatsphäre und Ihrer Persönlichkeitsrechte. Das Datenschutzrecht gewährleistet, dass Personendaten rechtmässig beschafft, verwendet und weitergegeben werden, und stellt Mittel zur Verfügung, um auf eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte reagieren zu können.
Zum ersten Mal erwähnt wurde das Recht auf Privatsphäre 1890 in den USA als «The Right To Privacy» oder «The Right To Be Let Alone», dem «Recht in Ruhe gelassen zu werden» in einem Artikel der Juristen Louis Brandeis und Samuel D. Warren.
Heute ist das Recht auf Privatsphäre in der Europäischen Menschenrechtskonvention integriert und durch die Schweizerische Bundesverfassung als Grundrecht garantiert.
Die moderne Technologie stellt den Schutz der Privatsphäre vor neue Herausforderungen. Es wird immer wichtiger, dass Sie sich auch selber vor dem Missbrauch Ihrer persönlichen Daten schützen und Ihre Datenschutz-Rechte kennen.
Die Datenschutzbeauftragte informiert Sie über Ihre Rechte, wenn öffentliche Organe des Kantons Zürich Ihre Daten bearbeiten. Diese Rechte sind beschrieben im Gesetz über die Information und den Datenschutz (IDG) des Kantons Zürich.
Wenn private Personen, Firmen und Organisationen oder öffentliche Organe des Bundes oder anderer Kantone Ihre Daten bearbeiten, haben Sie ähnliche Rechte. Dafür gelten aber andere Gesetze.