Die Einwohnerinnen und Einwohner sind den Steuerämtern gegenüber zu weitgehenden Auskünften verpflichtet. Dabei handelt es sich oft um besondere Personendaten, aus denen sich Persönlichkeitsprofile erstellen lassen. Die Datenschutzbeauftragte informiert mit Fallbeispielen über die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen.