Der Bundesrat hat die Angemessenheit des Datenschutzniveaus der USA unter Einbezug des Swiss-US Data Privacy Framework beurteilt und den Anhang 1 der Datenschutzverordnung per 15. September 2024 revidiert. Dies bedeutet, dass US-Organisationen, die nach diesem Framework zertifiziert sind, über ein angemessenes Datenschutzniveau verfügen. Diese Beurteilung ist für öffentliche Organe des Kantons Zürich relevant, soweit sie Personendaten an zertifizierte Organisationen in die USA bekanntgeben. Auf die Auslagerung von Personendaten an ein US-Unternehmen hat dies nur indirekte Auswirkungen.