Die Datenschutzbeauftragte beaufsichtigt die Datenbearbeitungen der öffentlichen Organe im Kanton Zürich. Sie berät Mitarbeitende von öffentlichen Organen und Privatpersonen zu Fragen des Datenschutzes und der Informationssicherheit.
Die Datenschutzbeauftragte beaufsichtigt die Datenbearbeitungen der kantonalen Verwaltung, der Gemeinden und der übrigen Behörden und öffentlichen Einrichtungen im Kanton, um die Privatsphäre der Einwohnerinnen und Einwohner sicherzustellen.
Sie berät die öffentlichen Organe, beurteilt datenschutzrelevante Vorhaben und nimmt Stellung zu Erlassen. Sie bietet Aus- und Weiterbildungen in den Bereichen Datenschutz und Informationssicherheit an.
Bei öffentlichen Organen überprüft sie mit Kontrollen, ob die Anforderungen des Datenschutzes in rechtlicher, organisatorischer und sicherheitstechnischer Hinsicht eingehalten sind. Öffentliche Organe sind verpflichtet, Datenschutzvorfälle zu melden. Die Datenschutzbeauftragte kann die Umsetzung von Massnahmen verfügen.
Die Datenschutzbeauftragte berät Privatpersonen über ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche und vermittelt in Konfliktfällen zwischen Privatpersonen und öffentlichen Organen. Sie informiert die Öffentlichkeit über die Anliegen des Datenschutzes und der Informationssicherheit.
Die Datenschutzbeauftragte wird direkt vom Kantonsrat gewählt und führt alle Tätigkeiten in vollständiger Unabhängigkeit durch.
Die Datenschutzbeauftragte arbeitet mit einem Qualitätsmanagement, das nach ISO 9001 zertifiziert ist.