Die Datenschutzbeauftragte war in der Arbeitsgruppe, die den Entwurf erarbeitet hat, sowie im Steuerungsausschuss vertreten und konnte die aus datenschutzrechtlicher Sicht wesentlichen Punkte bereits weitgehend einbringen. Sie nimmt nun Stellung zum Entwurf für die Totalrevision des Gesetzes über die Information und den Datenschutz (IDG).
Sie begrüsst die Stärkung des Öffentlichkeitsprinzips und die Regulierung des Zugangs zu offenen Behördendaten. Bei einigen Punkten regt die Datenschutzbeauftragte allerdings Änderungen an, so etwa bei der Regelung des Datenaustauschs im Rahmen der Amtshilfe.