«Es gibt immer eine gute Lösung. Um sie zu finden, muss man sich der Risiken bewusst sein», sagt die Datenschutzbeauftragte im neuen Video. Derzeit wird im Kanton Zürich das Gesetz über den selbstbestimmten Leistungsbezug durch Menschen mit Behinderung (Selbstbestimmungsgesetz) eingeführt. Es soll Betroffenen eine möglichst weitgehende Freiheit und Unabhängigkeit geben beim Bezug von Leistungen und der Organisation der eigenen Lebenssituation.
Damit möglichst uneingeschränkte Selbstbestimmung gewährleistet werden kann, ist eine systematische Erhebung von sehr sensitiven Personendaten notwendig. Es entstehen Persönlichkeitsprofile.
Die Datenschutzbeauftragte arbeitete mit der Sicherheitsdirektion und dem kantonalen Sozialamt bei der Entwicklung des Gesetzes zusammen. Das Resultat ist erfreulich.
Eine gute Lösung, die das Recht auf Selbstbestimmung maximal stärkt und gleichzeitig die Privatsphäre von Menschen mit Behinderungen schützt.