Neu­er Web­ar­ti­kel Vor­ab­kon­trol­le bei Zu­stell­platt­for­men und Si­gna­tur­diens­ten

Ab dem 1. Januar 2026 sind öffentliche Organe dazu verpflichtet, elektronische Eingabe- und Zustellwege anzubieten. Elektronisch zugestellte Anordnungen (Verfügungen) müssen ausserdem vom öffentlichen Organ elektronisch signiert werden. Bei der Wahl der benötigten Software sind Datenschutzaspekte im Rahmen einer Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) frühzeitig zu beachten.