Ab dem 1. Januar 2026 sind öffentliche Organe dazu verpflichtet, elektronische Eingabe- und Zustellwege anzubieten. Elektronisch zugestellte Anordnungen (Verfügungen) müssen ausserdem vom öffentlichen Organ elektronisch signiert werden. Bei der Wahl der benötigten Software sind Datenschutzaspekte im Rahmen einer Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) frühzeitig zu beachten.