Sonderpädagogische Massnahmen

Sonderpädagogische Massnahmen sind Fördermassnahmen zugunsten der Schülerinnen und Schüler, im Rahmen derer besonders sensitive Personendaten erhoben, bearbeitet und bekannt gegeben werden. Sie finden sich in Lernberichten, Protokollen, in Dokumenten der schulischen Standortgespräche, schulpsychologischen Abklärungsberichten und in Berichten der Förderplanung.
Werden solche Informationen für die Aufgabenerfüllung an Schulorgane und Fachpersonen zur Umsetzung der Massnahmen weiter oder bekannt gegeben, ist darauf zu achten, dass dies nur die für die Aufgabenerfüllung geeigneten und erforderlichen Daten sind.

§ 33 ff. VSG
§ 24 ff. VSM

Siehe unter Bekanntgabe von schulischen Informationen.
Siehe unter Bekanntgabe – Übersicht interne Weitergabe / externe Bekanntgabe.
Siehe unter Zusammenarbeit innerhalb der Schule.
Siehe unter Zusammenarbeit mit schulexternen Diensten.


Sonderpädagogische Massnahmen

Sonderpädagogische Massnahmen sind Fördermassnahmen zugunsten der Schülerinnen und Schüler, im Rahmen derer besonders sensitive Personendaten erhoben, bearbeitet und bekannt gegeben werden. Sie finden sich in Lernberichten, Protokollen, in Dokumenten der schulischen Standortgespräche, schulpsychologischen Abklärungsberichten und in Berichten der Förderplanung.
Werden solche Informationen für die Aufgabenerfüllung an Schulorgane und Fachpersonen zur Umsetzung der Massnahmen weiter oder bekannt gegeben, ist darauf zu achten, dass dies nur die für die Aufgabenerfüllung geeigneten und erforderlichen Daten sind.

§ 33 ff. VSG
§ 24 ff. VSM

Siehe unter Bekanntgabe von schulischen Informationen.
Siehe unter Bekanntgabe – Übersicht interne Weitergabe / externe Bekanntgabe.
Siehe unter Zusammenarbeit innerhalb der Schule.
Siehe unter Zusammenarbeit mit schulexternen Diensten.