Psychotherapeutische Informationen
Gibt die Schule einen Auftrag zu einer Psychotherapie, hat sie Anspruch darauf zu erfahren, ob durch diese Therapie Resultate erzielt werden und ob sie weitergeführt werden soll. Siehe unter Berufsgeheimnis. |
Gibt die Schule einen Auftrag zu einer Psychotherapie, hat sie Anspruch darauf zu erfahren, ob durch diese Therapie Resultate erzielt werden und ob sie weitergeführt werden soll.
Für weitere Informationen ist eine Entbindung vom Berufsgeheimnis durch die Gesundheitsdirektion einzuholen.
Siehe unter Berufsgeheimnis.
Siehe unter Schulpsychologische Berichte.