Schülerzeitung

Fotos in der Schülerzeitung
Die Veröffentlichung von Fotos in der Schülerzeitung ist aus datenschutzrechtlicher Sicht weniger problematisch als die Veröffentlichung im Internet. Trotzdem ist die Einwilligung der Schülerinnen und Schüler respektive deren Eltern nötig.

Siehe unter Einwilligung für das Aufnehmen und Veröffentlichen von Fotos.
Siehe unter Fotografieren in der Schule.

Personendaten in der Schülerzeitung
Persönliche Informationen über Schülerinnen und Schüler und über Lehrpersonen können in der Schülerzeitung mit deren Einwilligung publiziert werden. Informationen von allgemeinem Interesse wie der Name des Klassenlehrers können ohne Einwilligung publiziert werden.

Siehe unter Einwilligung für das Aufnehmen und Veröffentlichen von Fotos.


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