SchülerlistenSchülerlisten für Kirchen Schülerlisten erhalten:
Keine Schüler- oder Adresslisten von der Schulverwaltung erhalten:
Vereine, die ideelle Zwecke verfolgen, können bei der Einwohnerkontrolle eine sogenannte Listenauskunft anfragen. §§ 2 Abs. 1 und 15 KiG Schülerlisten im Intranet Siehe unter Intranet. |
Schülerlisten für Kirchen
Schülerlisten erhalten:
Keine Schüler- oder Adresslisten von der Schulverwaltung erhalten:
Vereine, die ideelle Zwecke verfolgen, können bei der Einwohnerkontrolle eine sogenannte Listenauskunft anfragen.
§§ 2 Abs. 1 und 15 KiG
§ 19 MERG
Schülerlisten im Intranet
Siehe unter Intranet.