Medienvertreterinnen und -vertreter im Unterricht

Medienvertreterinnen und Medienvertreter dürfen in die Unterrichtsstunde eingeladen werden, um zu berichten, solange keine Namen genannt und keine Fotos aufgenommen werden. Für die Nennung der Namen und für das Fotografieren braucht es die Einwilligung der Betroffenen.

Siehe unter Fotografieren in der Schule.


Medienvertreterinnen und -vertreter im Unterricht

Medienvertreterinnen und Medienvertreter dürfen in die Unterrichtsstunde eingeladen werden, um zu berichten, solange keine Namen genannt und keine Fotos aufgenommen werden. Für die Nennung der Namen und für das Fotografieren braucht es die Einwilligung der Betroffenen.

Siehe unter Fotografieren in der Schule.