E-Mail-Adressen für Schülerinnen und Schüler

Grundsätzlich ist es möglich, Schülerinnen und Schüler eine mit ihrem Namen verbundene schulische E-Mail-Adresse zu vergeben. Bei jüngeren Schülerinnen und Schülern sind die Eltern über die Vergabe und die damit verfolgten Zwecke zu informieren.

Es ist von Vorteil, auf den vollständigen Namen zu verzichten und Abkürzungen zu benützen. Bei Bedenken oder auf Wunsch kann mit Pseudonymen gearbeitet werden.

Die Schülerinnen und Schüler sind in diesem Zusammenhang über die Risiken des Internets und den sicheren Umgang mit persönlichen Informationen zu sensibilisieren.


E-Mail-Adressen für Schülerinnen und Schüler

Grundsätzlich ist es möglich, Schülerinnen und Schüler eine mit ihrem Namen verbundene schulische E-Mail-Adresse zu vergeben. Bei jüngeren Schülerinnen und Schülern sind die Eltern über die Vergabe und die damit verfolgten Zwecke zu informieren.

Es ist von Vorteil, auf den vollständigen Namen zu verzichten und Abkürzungen zu benützen. Bei Bedenken oder auf Wunsch kann mit Pseudonymen gearbeitet werden.

Die Schülerinnen und Schüler sind in diesem Zusammenhang über die Risiken des Internets und den sicheren Umgang mit persönlichen Informationen zu sensibilisieren.