DSGVO

Die Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union (DSGVO) ist im Rahmen der Volksschule nicht anwendbar (Verordnung zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG).

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Die Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union (DSGVO) ist im Rahmen der Volksschule nicht anwendbar (Verordnung zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG).