Datenschutzrechtliche Begriffe
Informationen Sachdaten Personendaten Besondere Personendaten Bearbeiten Bekanntgabe Informationssicherheit |
Informationen
Alle Aufzeichnungen betreffend die Ausübung einer öffentlichen Tätigkeit, ausgenommen Notizen zum persönlichen Gebrauch
Sachdaten
Informationen, die sich nicht auf Personen beziehen
Personendaten
Informationen, die sich auf bestimmte oder bestimmbare Personen beziehen
Beispiel: Name, Vorname, Adresse
Besondere Personendaten
Informationen, bei denen wegen ihrer Bedeutung, der Art ihrer Bearbeitung oder der Möglichkeit ihrer Verknüpfung mit anderen Informationen die besondere Gefahr einer Persönlichkeitsverletzung besteht
Beispiel: Resultat der schulärztlichen Untersuchung oder der schulpsychologischen Abklärung
Bearbeiten
Jeder Umgang mit Informationen wie das Beschaffen, Aufbewahren, Verwenden, Umarbeiten, Bekanntgeben oder Vernichten
Bekanntgabe
Unterart des Bearbeites; Zugänglichmachen von Informationen wie das Einsichtgewähren, Weitergeben oder Veröffentlichen, explizit im IDG und in fachspezifischen Gesetzen geregelt
Informationssicherheit
Informationen müssen durch die Schule mit angemessenen organisatorischen und technischen Massnahmen geschützt werden.
Die Massnahmen sind darauf auszurichten, dass sie die Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit, Zurechenbarkeit und Nachvollziehbarkeit gewährleisten.
Beispiele von Massnahmen sind die Installation eines Virenschutzes, Firewall, Back-up, Protokollierung usw.