Datenschutzrechtliche Begriffe

Informationen
Alle Aufzeichnungen betreffend die Ausübung einer öffentlichen Tätigkeit, ausgenommen Notizen zum persönlichen Gebrauch

Sachdaten
Informationen, die sich nicht auf Personen beziehen

Personendaten
Informationen, die sich auf bestimmte oder bestimmbare Personen beziehen
Beispiel: Name, Vorname, Adresse

Besondere Personendaten
Informationen, bei denen wegen ihrer Bedeutung, der Art ihrer Bearbeitung oder der Möglichkeit ihrer Verknüpfung mit anderen Informationen die besondere Gefahr einer Persönlichkeitsverletzung besteht
Beispiel: Gesundheitsdaten, Zeugnis

Bearbeiten
Jeder Umgang mit Informationen wie das Beschaffen, Aufbewahren, Verwenden, Umarbeiten, Bekanntgeben oder Vernichten

Bekanntgabe
Art des Bearbeitens, jedoch explizit im IDG und in fachspezifischen Gesetzen geregelt

Informationssicherheit
Informationen müssen durch die Schule mit angemessenen organisatorischen und technischen Massnahmen geschützt werden.
Die Massnahmen sind darauf auszurichten, dass sie die Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit, Zurechenbarkeit und Nachvollziehbarkeit gewährleisten.
Beispiele von Massnahmen sind die Installation eines Virenschutzes, Firewall, Back-up, Protokollierung usw.


Datenschutzrechtliche Begriffe

Informationen
Alle Aufzeichnungen betreffend die Ausübung einer öffentlichen Tätigkeit, ausgenommen Notizen zum persönlichen Gebrauch

Sachdaten
Informationen, die sich nicht auf Personen beziehen

Personendaten
Informationen, die sich auf bestimmte oder bestimmbare Personen beziehen
Beispiel: Name, Vorname, Adresse

Besondere Personendaten
Informationen, bei denen wegen ihrer Bedeutung, der Art ihrer Bearbeitung oder der Möglichkeit ihrer Verknüpfung mit anderen Informationen die besondere Gefahr einer Persönlichkeitsverletzung besteht
Beispiel: Gesundheitsdaten, Zeugnis

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Jeder Umgang mit Informationen wie das Beschaffen, Aufbewahren, Verwenden, Umarbeiten, Bekanntgeben oder Vernichten

Bekanntgabe
Art des Bearbeitens, jedoch explizit im IDG und in fachspezifischen Gesetzen geregelt

Informationssicherheit
Informationen müssen durch die Schule mit angemessenen organisatorischen und technischen Massnahmen geschützt werden.
Die Massnahmen sind darauf auszurichten, dass sie die Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit, Zurechenbarkeit und Nachvollziehbarkeit gewährleisten.
Beispiele von Massnahmen sind die Installation eines Virenschutzes, Firewall, Back-up, Protokollierung usw.