Schutzstufe 1–2Die Allgemeine Informationssicherheitsrichtlinie, AISR definiert zwei Schutzstufen «1 – Grundschutz» (grün) und «2 – erhöhter Schutz» (orange). Alle Informationssysteme sind unter Berücksichtigung der Informationsklassifizierung der zu bearbeitenden Daten einer Schutzstufe zuzuordnen. |
Die Allgemeine Informationssicherheitsrichtlinie, AISR definiert zwei Schutzstufen «1 – Grundschutz» (grün) und «2 – erhöhter Schutz» (orange). Alle Informationssysteme sind unter Berücksichtigung der Informationsklassifizierung der zu bearbeitenden Daten einer Schutzstufe zuzuordnen.