Elektronische SignaturDies ist der Oberbegriff für alle Signaturen in digitaler Form. Dies kann beispielsweise eine eingescannte, händische Unterschrift oder eine mittels kryptographischer Verfahren erstellte Signatur sein. Im schwei-zerischen Bundesgesetz über die elektronische Signatur (ZertES) ist die elektronische Signatur definiert als «Daten in elektronischer Form, die anderen elektronischen Daten beigefügt oder die logisch mit ihnen verknüpft sind und zu deren Authentifizierung dienen». |
Dies ist der Oberbegriff für alle Signaturen in digitaler Form. Dies kann beispielsweise eine eingescannte, händische Unterschrift oder eine mittels kryptographischer Verfahren erstellte Signatur sein. Im schwei-zerischen Bundesgesetz über die elektronische Signatur (ZertES) ist die elektronische Signatur definiert als «Daten in elektronischer Form, die anderen elektronischen Daten beigefügt oder die logisch mit ihnen verknüpft sind und zu deren Authentifizierung dienen».