VertraulichkeitEines der Schutzziele der Informationssicherheit, wonach Informationen nicht unrechtmässig zur Kenntnis gelangen dürfen. (§ 7 Abs. 2 lit. a IDG) |
Eines der Schutzziele der Informationssicherheit, wonach Informationen nicht unrechtmässig zur Kenntnis gelangen dürfen.
(§ 7 Abs. 2 lit. a IDG)