Verdeckte Bearbeitung

Eine verdeckte Bearbeitung von Personendaten liegt vor, wenn Personendaten heimlich, vor der betroffenen Person versteckt bearbeitet (z.B. erhoben) werden. Die verdeckte Bearbeitung verstösst gegen die Bestimmung, wonach die Beschaffung von Personendaten und insbesondere der Zweck ihrer Bearbeitung für die betroffene Person erkennbar sein müssen. Sie ist unzulässig, wenn nicht eine gesetzliche Grundlage eben genau diese verdeckte Bearbeitung erlaubt, weil andernfalls die Aufgabenerfüllung vereitelt würde, z.B. im polizeilichen Vorermittlungsverfahren.

(§ 12 Abs. 1 IDG)

Verdeckte Bearbeitung

Eine verdeckte Bearbeitung von Personendaten liegt vor, wenn Personendaten heimlich, vor der betroffenen Person versteckt bearbeitet (z.B. erhoben) werden. Die verdeckte Bearbeitung verstösst gegen die Bestimmung, wonach die Beschaffung von Personendaten und insbesondere der Zweck ihrer Bearbeitung für die betroffene Person erkennbar sein müssen. Sie ist unzulässig, wenn nicht eine gesetzliche Grundlage eben genau diese verdeckte Bearbeitung erlaubt, weil andernfalls die Aufgabenerfüllung vereitelt würde, z.B. im polizeilichen Vorermittlungsverfahren.

(§ 12 Abs. 1 IDG)