StigmatisierungUnter Stigmatisierung versteht man die Zuschreibung negativer Eigenschaften, die bei den Betroffenen zu einer Diskriminierung führt. Betroffen sind in der Regel Randgruppen, die gemeinsame Merkmale haben, durch die sie von anderen Gesellschaftsmitgliedern unterschieden werden. Das Stigmatisierungspotenzial von Personendaten führt zu ihrer Qualifikation als besondere Personendaten. (§ 3 Abs. 4 lit. a IDG) |
Unter Stigmatisierung versteht man die Zuschreibung negativer Eigenschaften, die bei den Betroffenen zu einer Diskriminierung führt. Betroffen sind in der Regel Randgruppen, die gemeinsame Merkmale haben, durch die sie von anderen Gesellschaftsmitgliedern unterschieden werden. Das Stigmatisierungspotenzial von Personendaten führt zu ihrer Qualifikation als besondere Personendaten.
(§ 3 Abs. 4 lit. a IDG)