RechtsansprücheWerden Personendaten widerrechtlich bearbeitet oder sind bearbeitete Personendaten unrichtig, so kann die betroffene Person verlangen, dass:
Entsprechende Begehren sind an das öffentliche Organ, welches für die Datenschutzverletzung verantwortlich ist, zu stellen und werden von diesem mit einem anfechtbaren Entscheid beantwortet. Es darf keine Gebühr dafür erhoben werden. (§ 21 IDG) |
Werden Personendaten widerrechtlich bearbeitet oder sind bearbeitete Personendaten unrichtig, so kann die betroffene Person verlangen, dass:
Entsprechende Begehren sind an das öffentliche Organ, welches für die Datenschutzverletzung verantwortlich ist, zu stellen und werden von diesem mit einem anfechtbaren Entscheid beantwortet. Es darf keine Gebühr dafür erhoben werden.
(§ 21 IDG)