Personendaten

Personendaten sind alle Informationen, die sich auf eine bestimmte oder auch nur bestimmbare natürliche oder juristische Person beziehen. Sie sind in der Terminologie des IDG eine Teilmenge der Informationen.

Die erste der bei der Definition von Informationen aufgeführten Ausnahmen («die nicht fertig gestellt sind»), hat keine Gültigkeit bei den Personendaten (§ 3 Abs. 2 IDG). Sie betrifft einzig den Zugang zu Informationen im Sinne des Öffentlichkeitsprinzips.

(§ 3 Abs. 3 IDG)

Personendaten

Personendaten sind alle Informationen, die sich auf eine bestimmte oder auch nur bestimmbare natürliche oder juristische Person beziehen. Sie sind in der Terminologie des IDG eine Teilmenge der Informationen.

Die erste der bei der Definition von Informationen aufgeführten Ausnahmen («die nicht fertig gestellt sind»), hat keine Gültigkeit bei den Personendaten (§ 3 Abs. 2 IDG). Sie betrifft einzig den Zugang zu Informationen im Sinne des Öffentlichkeitsprinzips.

(§ 3 Abs. 3 IDG)