PersönlichkeitsprofilPersönlichkeitsprofile sind Zusammenstellungen von Informationen, die eine Beurteilung wesentlicher Aspekte der Persönlichkeit einer natürlichen Person erlauben. Sie sind in der Terminologie des IDG eine Teilmenge der besonderen Personendaten. Zum Begriff «Persönlichkeitsprofil» nach Art. 3 lit. d des Bundesdatenschutzgesetzes meint die Eidgenössische Datenschutzkommission: «Der Begriff des Persönlichkeitsprofils kann nicht generell formuliert werden», «[...] Menge und Inhalt der personenbezogenen Daten [sind] ausschlaggebend. Daten, die über einen längeren Zeitraum zusammengetragen werden und so ein biografisches Bild ergeben (Längsschnitt), sind eher als Persönlichkeitsprofil zu qualifizieren als solche, die eine blosse Momentaufnahme darstellen (Querprofil)» (Urteil der Eidgenössischen Datenschutzkommission vom 27.01.2000, VPB 65.48). (§ 3 Abs. 4 lit. b IDG) |
Persönlichkeitsprofile sind Zusammenstellungen von Informationen, die eine Beurteilung wesentlicher Aspekte der Persönlichkeit einer natürlichen Person erlauben. Sie sind in der Terminologie des IDG eine Teilmenge der besonderen Personendaten.
Zum Begriff «Persönlichkeitsprofil» nach Art. 3 lit. d des Bundesdatenschutzgesetzes meint die Eidgenössische Datenschutzkommission: «Der Begriff des Persönlichkeitsprofils kann nicht generell formuliert werden», «[...] Menge und Inhalt der personenbezogenen Daten [sind] ausschlaggebend. Daten, die über einen längeren Zeitraum zusammengetragen werden und so ein biografisches Bild ergeben (Längsschnitt), sind eher als Persönlichkeitsprofil zu qualifizieren als solche, die eine blosse Momentaufnahme darstellen (Querprofil)» (Urteil der Eidgenössischen Datenschutzkommission vom 27.01.2000, VPB 65.48).
(§ 3 Abs. 4 lit. b IDG)