Öffentliche Organe
Als öffentliche Organe gelten gemäss IDG:
- der Kantonsrat, die Gemeindeparlamente sowie die Gemeindeversammlungen
- Behörden und Verwaltungen des Kantons und der Gemeinden
- Organisationen und Personen des öffentlichen und privaten Rechts, soweit sie mit der Erfüllung öffentlicher Aufgaben betraut sind
(§ 3 Abs. 1 IDG)