Europarats-Konvention 108Übereinkommen des Europarates vom 28. Januar 1981 zum Schutze des Menschen bei der automatischen Bearbeitung personenbezogener Daten (Europarats-Konvention 108, SR 0.235.1) Die Europarats-Konvention ist – wie auch das Zusatzprotokoll zur Europarats-Konvention – von der Schweiz ratifiziert worden. Auch die Kantone müssen deshalb den entsprechenden Minimal-Standard erfüllen. |
Übereinkommen des Europarates vom 28. Januar 1981 zum Schutze des Menschen bei der automatischen Bearbeitung personenbezogener Daten (Europarats-Konvention 108, SR 0.235.1)
Die Europarats-Konvention ist – wie auch das Zusatzprotokoll zur Europarats-Konvention – von der Schweiz ratifiziert worden. Auch die Kantone müssen deshalb den entsprechenden Minimal-Standard erfüllen.