Diskriminierungs- oder StigmatisierungspotenzialDie Daten innewohnende Fähigkeit (Macht, Kraft) zur Diskriminierung oder Stigmatisierung. Sie macht die entsprechenden Daten zu besonderen Personendaten. § 3 Abs. 4 IDG |
Die Daten innewohnende Fähigkeit (Macht, Kraft) zur Diskriminierung oder Stigmatisierung. Sie macht die entsprechenden Daten zu besonderen Personendaten.
§ 3 Abs. 4 IDG