Diskriminierungs- oder StigmatisierungspotenzialDie Daten innewohnende Fähigkeit (Macht, Kraft) zur Diskriminierung oder Stigmatisierung. Sie macht die entsprechenden Daten zu besonderen Personendaten. (§ 3 Abs. 4 IDG) |
Die Daten innewohnende Fähigkeit (Macht, Kraft) zur Diskriminierung oder Stigmatisierung. Sie macht die entsprechenden Daten zu besonderen Personendaten.
(§ 3 Abs. 4 IDG)