Was auf die Klas­sen­lis­ten des Kin­der­gar­tens ge­hört

Beim Eintritt in den Kindergarten werden die Kinder einer Klasse zugeteilt. Die Zuteilung erfolgt durch die Schule und wird den Eltern vor Beginn des ersten Kindergartentages mitgeteilt. Eine Schule fragte die Datenschutzbeauftragte an, ob den Eltern eine Klassenliste mit allen Adressen der Kinder bekannt gegeben werden darf. Das würde es den Eltern ermöglichen, sich vor dem ersten Tag mit anderen Eltern abzusprechen oder eine Begleitung für den Weg zum Kindergarten zu organisieren.

Die Datenschutzbeauftragte prüfte eine gesetzliche Grundlage für die regelmässige Bekanntgabe von Klassenlisten. Die Namen der Kinder sowie der Lehrpersonen werden im Rahmen der Bildungs- und Erziehungsaufgaben benötigt, um sich im Unterricht verständigen zu können. Sie dürfen erhoben und unter den Kindern und Lehrpersonen ausgetauscht werden.

Die Ergänzung der Klassenliste mit weiteren Angaben, zum Beispiel der Adresse oder den Namen der Eltern, kann nur erfolgen, wenn die betroffenen Personen einer solchen Datenbekanntgabe im Einzelfall zugestimmt haben. Die Datenschutzbeauftragte wies darauf hin, dass für die Einwilligung die Anmeldungsdokumente des Kindergartens angepasst werden können.

Das Datenschutzlexikon Volksschule der Datenschutzbeauftragten enthält Antworten zu den meisten Fragen.