Be­wil­li­gun­gen im Ge­sund­heits­we­sen ver­ein­fa­chen

Mit dem elektronischen Bewilligungsverfahren Gesundheitswesen (eBeGe), sollen einzelne Anträge zusammengeführt werden. Das vereinfacht das Verfahren. So werden jedoch sämtliche, auch sehr heikle Personendaten an einer Stelle zusammengeführt. Daraus entstehen Persönlichkeitsprofile.

Ob eine Ärztin mit Berufskolleginnen oder -kollegen eine Privatklinik eröffnen, ein Chiropraktiker im eigenen Namen und auf eigene Rechnung auf Hausbesuche gehen oder eine Akupunkteurin Behandlungen in einer eigenen Praxis anbieten will – der Weg in die selbstständige Berufstätigkeit ist in der Gesundheitsbranche kompliziert und von Unsicherheiten geprägt.

Viele Bewilligungen von vielen Stellen

Ist die Berufsausübungsbewilligung der Gesundheitsdirektion erlangt, braucht es eine Vertretungs- und Assistenzbewilligung, damit Hilfspersonen angestellt werden können. Möchte eine Gesundheitsfachperson ihre Praxis als Unternehmen organisieren, benötigt sie eine Betriebsbewilligung, Bewilligungen für den Umgang mit Heil- und Betäubungsmitteln und allenfalls Spezialbewilligungen, etwa für die Behandlung von Suchtpatientinnen und -patienten oder zur Anwendung von Fortpflanzungsverfahren. Die Anforderungen sind umfangreich, nach Bereich unterschiedlich und die Grundlagen sowohl in kantonalen als auch in eidgenössischen Erlassen geregelt. Die Bewilligungen werden durch die Gesundheitsdirektion, die kantonale Heilmittelkontrolle, den Kantonsärztlichen Dienst oder die Abteilung für Gesundheitsberufe und Bewilligungen ausgestellt.

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Das Verfahren wird so vereinfacht. Doch werden in Zukunft sämtliche, auch sehr heikle Personendaten an einer Stelle konzentriert.

Viele heikle Personendaten

Die betroffenen Personen müssen beispielsweise einen Strafregisterauszug einreichen. Zudem beantragt die Gesundheitsdirektion beim Bundesamt für Justiz die Ausstellung eines Sonderprivatauszugs. Dieser wird der betroffenen Person zugestellt, die ihn der Gesundheitsdirektion zur Vervollständigung der Antragsunterlagen übermittelt. Im Sonderprivatauszug sind auch Strafurteile aufgeführt, die im regulären Auszug nicht aufgeführt sind. Weiter sind Daten zur Berufsausübung offenzulegen, wie die eingeschränkte Zulassung zum Medizinalberuf oder bereits entzogene Bewilligungen. Diese Daten werden zudem bei Datenbekanntgaben an andere öffentliche Organe oder juristische Personen des Privatrechts mitgeteilt, beispielsweise zur Organisation des Notfalldienstes im Kanton.

Der Regierungsrat stellte mit der Strategie Digitale Verwaltung 2018–2023 die Weichen für die digitale Zukunft der kantonalen Verwaltung. Im Hauptprojekt eBeGe sollen die einzelnen Anträge zusammengeführt werden. Das Verfahren wird so vereinfacht. Die antragstellenden Personen geben bei diesen Bewilligungsverfahren allerdings tiefe Einblicke in ihr Leben. In Zukunft werden nun sämtliche, auch sehr heikle Personendaten an einer Stelle konzentriert. Daraus entsteht ein Persönlichkeitsprofil, in das die Gesundheitsdirektion und die ihr unterstehenden öffentlichen Organe Einsicht erhalten.

Persönlichkeitsprofile verlangen hohen Schutz

Die Datenschutzbeauftragte beriet die Gesundheitsdirektion und zeigte die Risiken auf, die eine Digitalisierung des Prozesses mit sich bringt. Persönlichkeitsprofile zeichnen ein sehr umfassendes Bild einer Person. Deshalb müssen öffentliche Organe einen hohen Schutz vor Missbrauch gewährleisten können. Die Datenschutzbeauftragte unterstützte die Gesundheitsdirektion bei der Eruierung der Risiken im Zusammenhang mit dem Missbrauch solcher besonderer Personendaten sowie bei der Erstellung der Datenschutz-Folgenabschätzung und des ISDS-Konzepts. In einem nächsten Schritt wird die Datenschutzbeauftragte anhand des ISDS-Konzepts der Gesundheitsdirektion die notwendigen technischen und organisatorischen Massnahmen überprüfen.