Vorwort
Die Beauftragte berichtet dem Wahlorgan periodisch über Umfang und Schwerpunkte der Tätigkeiten, über wichtige Feststellungen und Beurteilungen sowie über die Wirkung des Gesetzes. Der Bericht wird veröffentlicht (§ 39 IDG). Der vorliegende Tätigkeitsbericht deckt den Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis und mit 31. Dezember 2022 ab.
Der 28. Tätigkeitsbericht erscheint in einem neuen Kleid und wird ausschliesslich online unter www.datenschutz.ch publiziert.
Fragen zu Cloud-Diensten stehen mehr denn je im Vordergrund. Auch in sensitiven Bereichen wie Spitälern kommen vermehrt Cloud-Lösungen zum Einsatz. Damit die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger gewahrt bleiben, muss bei den juristischen und technischen Abklärungen methodisch sauber vorgegangen werden.
Die öffentlichen Organe sind in der Pflicht, die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten und so die Freiheitsrechte der Bevölkerung zu garantieren.
Digitalisierungsvorhaben sind komplex. Sie vereinen viele Bestandteile, erleichtern Datenbearbeitungen und vernetzen Institutionen. Nicht immer ist transparent, was mit den Daten geschieht. Das Bedürfnis der öffentlichen Organe nach Beratung nimmt zu. Die Beratungen der Datenschutzbeauftragten werden umfangreicher.
Nicht nur für beabsichtigte Datenbearbeitungen sind gute Lösungen zu finden. Die Meldungen von Datenschutzvorfällen zeigen, dass auch bei den bestehenden Datenbearbeitungen grosser Nachholbedarf besteht.
Die öffentlichen Organe sind in der Pflicht, die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten und so die Freiheitsrechte der Bevölkerung zu garantieren.
Dr. Dominika Blonski
Datenschutzbeauftragte des Kantons Zürich